Der Anspruch auf Cashback entsteht nur, wenn und soweit der Kunde des vermittelten Vertragsprodukts seine geschuldeten Leistungen für die Dauer von mindestens 30 Tagen (nachfolgend Mindestfrist) gegenüber NordVPN erbringt, wobei ein dieser Mindestfrist vorausgehender Zeitraum von maximal bis zu drei Monaten, in dem Kunden zum Beispiel im Rahmen von Promotionaktionen die monatliche Grundgebühr seines Tarifes erlassen und/oder gutgeschrieben wird, nicht in die Mindest-Zahlungsperiode einrechnet.